I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hainichen vom 05.07.2012, Az. 2 F 33/12, wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 16.500,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Nichteinbeziehung ihres Stufenantrages betreffend den Ehegattenunterhalt in den Verbund und begehrt die Aufhebung des Ehescheidungsbeschlusses.
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