Der Antrag des Klägers vom 23.11.2009auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gotha vom 22. Oktober 2009 - 19 F 632/08 - wird zurückgewiesen.
I. Die Beklagte ist aus einer nichtehelichen Verbindung des Klägers mit der weiteren Beteiligten hervorgegangen. Die Trennung der Kindeseltern erfolgte 2001, als der Kläger nach Mannheim zog. Der Kläger erkannte die Vaterschaft durch Urkunde des Landratsamtes - Jugendamt - ... vom 07.11.2000, Urk.-Reg.-Nr. .../2000, an, in der die Kindeseltern gleichzeitig vereinbarten, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|