Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil des Amtsgerichts Eberswalde vom 9. Juli 2009 in seinem Ausspruch über den nachehelichen Unterhalt abgeändert.
Die Antragstellerin wird verurteilt, an den Antragsgegner monatlichen nachehelichen Unterhalt, den zukünftigen monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats, zu zahlen:
- 120 € ab Rechtskraft der Scheidung bis einschließlich Dezember 2009,
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