BayObLG - Beschluß vom 29.09.1994 (3Z AR 49/94) - DRsp Nr. 1996/3182
BayObLG, Beschluß vom 29.09.1994 - Aktenzeichen 3Z AR 49/94
DRsp Nr. 1996/3182
Auch wenn der Betroffene selbst eine Abgabe seines Betreuungsverfahrens an ein anderes Amtsgericht beantragt, sind die Kriterien des " wichtigen Grundes " im Sinn des § 46 Abs. 1FGG maßgebend, d.h. entscheidend ist, ob das um die Übernahme angegangene Gericht das Verfahren voraussichtlich leichter und zweckmäßiger zum Wohl des Betreuten führen kann als das abgebende Gericht.