Die Parteien streiten innerhalb des Ehescheidungsverfahrens.
Die Eheleute haben am 12. Juni 1969 die Ehe geschlossen, aus der die gemeinsamen volljährigen Kinder J und K D hervorgegangen sind.
Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in W. Spätestens zum 4. Mai 2001 trennten sich die Eheleute durch den Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung, die gemeinsamen Kinder zogen mit ihr aus. Der Antragsgegner bewohnt nach wie vor die gemeinsame Ehewohnung.
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