Auf die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird das am 2. Februar 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Cottbus - Az. 97 F 271/08 - teilweise, nämlich hinsichtlich der Entscheidung zum Versorgungsausgleich abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird ausgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
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