Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 15.06.2021 aufgehoben.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
A.
Die Antragstellerin zu 2) ist die Mutter des Antragstellers zu 1). Die Antragstellerinnen zu 2) und 3) waren bei der Geburt des Antragstellers zu 1) am 03.03.2020 verheiratet. Die Ehe besteht weiterhin. Die drei Beteiligten haben begehrt festzustellen, dass zwischen dem Antragsteller zu 1) und der Antragstellerin zu 3) ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.
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