1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 06.11.2020, Aktenzeichen
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 8.226,00 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die beteiligten Ehegatten streiten über die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung.
Sie heirateten am 11.12.1981 und sind Eltern von zwei mittlerweile volljährigen Kindern.
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