I. Die am 31. März 1939 geborene Antragstellerin (im folgenden: Ehefrau) und der am 28. Juli 1940 geborene Antragsgegner (im folgenden: Ehemann) haben am 3. Dezember 1966 geheiratet. Aus der Ehe sind vier inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen, von denen der älteste Sohn J. M. allerdings nicht von dem Ehemann abstammt. Auf den am 6. Juli 1990 zugestellten Scheidungsantrag ist die Ehe durch das seit dem 7. Mai 1992 rechtskräftige Verbundurteil vorab geschieden und die elterliche Sorge für den damals noch minderjährigen Sohn D. auf die Ehefrau übertragen worden.
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