Der Beklagten wird für die beabsichtigte Berufung ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin A. beigeordnet.
Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigten Anträge (Haupt- und Hilfsantrag) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
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