Auskunftsanspruch wegen Unterhalt unabhängig von bereits geleisteten freiwilligen Unterhaltszahlungen
OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 1 WF 211/06
DRsp Nr. 2007/6715
Auskunftsanspruch wegen Unterhalt unabhängig von bereits geleisteten freiwilligen Unterhaltszahlungen
Der Auskunftsanspruch des Unterhaltsberechtigten dient dazu, den gesamten Anspruch beziffern zu können. Freiwillige Zahlungen des Unterhaltsschuldners haben darauf keinen Einfluss.