Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 2.395 €
I.
Auf den im August 2007 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 27. April 1990 geschlossene Ehe des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) und der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) unter Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich rechtskräftig geschieden.
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