Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17. Dezember 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - Az.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.794,11 EUR festgesetzt.
I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten als Sohn und gesetzlichen (Allein-)Erben ihres am 21. April 2006 verstorbenen Lebensgefährten G... W... Ansprüche wegen Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie - insoweit aus abgetretenem Recht - wegen Aufwendungen im Zusammenhang mit dessen Ableben geltend.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|