Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. - Abt. f. Familiensachen - vom 11.12.2020 abgeändert und die Antragstellerin verpflichtet, jeweils vor dem Umgang mit ihren Kindern B... G..., geboren am ... und R... G..., geboren am ... sich einer Testung auf das Coronavirus zu unterziehen.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Ausgestaltung des Umgangs der Kinder B... G..., geboren am ... und ... G..., geboren am ... mit ihrer Mutter.
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