1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Öhringen vom 21.06.2010 (AZ
zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Verfahrenswert: 2.000,-- €
I. Der Antragsteller begehrt die Aufhebung der mit der Antragsgegnerin am 09.02.2002 in Rakovica/Serbien geschlossenen und durch Urteil des Amtsgerichts Belgrad vom 03.07.2006 geschiedenen Ehe.
Der Antragsteller ist serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin ist Deutsche. Am 09.02.2002 haben die Beteiligten in Serbien geheiratet. Sie haben nie zusammen gelebt.
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