Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 18. Juli 2013 abgeändert:
Die Anträge des Antragstellers und der Antragsgegnerin werden abgewiesen.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden unter dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
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