1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 10.12.2019 wird zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|