Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung der Beklagten zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung einer Witwerrente und Rückforderung überzahlter Rentenleistungen.
Der 1966 geborene Kläger war seit 1987 mit der am 4.1.1993 verstorbenen Versicherten verheiratet und hat mit ihr zwei gemeinsame Kinder.
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