Artikel 5 HKiEntUE
FNA: 201-6-0-0-01
Fassung vom: 25.10.1980
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 25.10.1980

Artikel 5 HKiEntUE Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Artikel 5

HKiEntUE ( Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung )

Im Sinn dieses Übereinkommens umfaßt a) das "Sorgerecht" die Sorge für die Person des Kindes und insbesondere das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen; b) das "Recht zum persönlichen Umgang" das Recht, das Kind für eine begrenzte Zeit an einen anderen Ort als seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zu bringen.