Artikel 2 HUeUaR
FNA: 319-89-0-0-01
Fassung vom: 02.10.1973
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
, BGBl. II S. 225 vom 26.03.1987

Artikel 2 HUeUaR Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht

Artikel 2

HUeUaR ( Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht )

Dieses Übereinkommen regelt das Kollisionsrecht nur auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht. Die in Anwendung dieses Übereinkommens ergangenen Entscheidungen greifen dem Bestehen einer der in Artikel 1 genannten Beziehungen nicht vor.