Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof/Kreuzberg vom 29. Mai 2009 geändert:
Der Beschluss über die Festsetzung der Kostenbeamtin über die Festsetzung einer weitere Vergütung zu Gunsten des Rechtsanwaltes Lindemann wird unter Abweisung des Antrages des Beteiligten zu 1) vom 3. Dezember 2008 ersatzlos aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.
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