LG München I, vom 03.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 452/05
Anspruch einer 38-jährigen Studentin auf Prozesskostenvorschuss gegen Eltern
OLG München, Beschluss vom 06.09.2006 - Aktenzeichen 1 W 2126/06
DRsp Nr. 2007/1897
Anspruch einer 38-jährigen Studentin auf Prozesskostenvorschuss gegen Eltern
»Ob eine Partei eine von den Eltern selbständige Lebensstellung erreicht hat, ist keine Frage des Alters, sondern der konkreten Lebensumstände. Auch eine 38-jährige Studentin, deren Studienabschluss sich krankheitsbedingt immer wieder verzögert hat, kann gegen ihre Eltern einen der Prozesskostenhilfe vorgehenden Anspruch auf Prozesskostenvorschuss haben.«