Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 8. Januar 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Umstritten sind die Bedarfe für Unterkunft der Höhe nach von Januar bis Mai 2014.
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