Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 18. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
III.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|