Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 24.6.2022 teilweise abgeändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab Juli 2022 mtl. 697,67 €, ab Januar 2023 mtl. 696,23 € und ab Juli 2023 mtl. 651,54 € Ausgleichsrente zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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