Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 25. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des dem Kläger ab 1. Juli 2005 zustehenden Arbeitslosengeldes (Alg).
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