OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2003 - Aktenzeichen 13 WF 414/03
DRsp Nr. 2004/15200
Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt
»Ist bei einem volljährigen Kind, das bei einem Elternteil wohnt, nur der andere Elternteil barunterhaltspflichtig, weil das Einkommen des Wohnung gewährenden Elternteils unter dem Selbstbehalt liegt, so ist das Kindergeld in entsprechender Anwendung von § 1612b Abs. 3BGB in voller Höhe auf den Barunterhalt anzurechnen.«