Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 12.11.2008 abgeändert.
Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 8.8.2008 dahingehend abgeändert, dass die an den Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 652,72 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
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