I.
In dem beim Familiengericht Karlsruhe anhängigen Hauptsacheverfahren begehren die Eltern die Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das am 30.05.1997 geborene Kind M. D.. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren geht es darum, ob M. bei seinen bisherigen Pflegeeltern oder bei anderen Pflegeeltern vorläufig untergebracht wer den soll.
Die am 20.11.1966 geborene Mutter und der am 30.11.1963 geborene Vater des Kindes M. haben am 08.10.1993 die Ehe geschlossen. Im Jahre 1997 litt die Mutter an einer akuten Psychose. Der Vater, der an Muskeldystrophie leidet, ist schwer körperbehindert (Rollstuhlfahrer) und pflegebedürftig.
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