Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 14. August 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.
Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die Verlängerung der für ihn eingerichteten Betreuung und des angeordneten Einwilligungsvorbehalts, die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung sowie gegen die Betreuerauswahl.
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