I. Dem Beteiligten zu 1. als Betreuer u.a. für Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern und der Postkontrolle wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Waldbröl vom 17.12.2004 die Genehmigung zum Onlinebanking bzgl. zweier Konten der Betroffenen bei der KSK L erteilt. Die Betroffene verfügt über Vermögen und erhält neben einer monatlichen Rente in regelmäßigen Abständen Zahlungen von der H in Höhe von mehreren Tausend Euro. Sie lebt in einem Seniorenzentrum, an das sie monatlich über 3.000,- EUR Heimkosten zahlen muss.
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