BayObLG - Beschluss vom 19.03.2001
1Z BR 140/00
Normen:
BGB § 1310 Abs. 1 ; PStG § 4 ;
Vorinstanzen:
LG Augsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 2343/00
AG Augsburg 6 UR III 38/00 ,

Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die Eheschließungsabsicht aufgibt

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 1Z BR 140/00

DRsp Nr. 2001/7859

Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die Eheschließungsabsicht aufgibt

»Unbegründetheit einer weiteren Beschwerde betreffend die Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die Eheschließungsabsicht aufgibt.«

Normenkette:

BGB § 1310 Abs. 1 ; PStG § 4 ;

Gründe:

I.