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2004
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluss vom 23.01.2004
1Z BR 102/03
Normen:
BGB
§
1748
Abs.
1
Satz 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 188
FamRZ 2004, 1811
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 15.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
4 T 2909/03
AG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen
XVI 6/01
Anhörungserfordernis der leiblichen Mutter im Einwilligungsersetzungsverfahren bei Adoption
BayObLG,
Beschluss
vom 23.01.2004
- Aktenzeichen 1Z BR 102/03
DRsp Nr. 2004/2479
Anhörungserfordernis der leiblichen Mutter im Einwilligungsersetzungsverfahren bei Adoption
»Zur Erforderlichkeit der mündlichen Anhörung der leiblichen Mutter im Verfahren der Ersetzung ihrer Einwilligung in die Adoption ihres Kindes.«
Normenkette:
BGB
§
1748
Abs.
1
Satz 1 ;
Gründe:
I.
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