Anforderungen an die Vorlage eines Verzeichnisses im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2003 - Aktenzeichen 18 WF 197/02
DRsp Nr. 2004/19785
Anforderungen an die Vorlage eines Verzeichnisses im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens
1. In einem vorzulegenden Verzeichnis der zum Endvermögen gehörenden Vermögensgegenstände sind Aktiva und Passiva geordnet und übersichtlich zusammen zu stellen. Solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, können mehrere Teilverzeichnisse erstellt werden.2. Das Verzeichnis muss nicht unterzeichnet werden.