Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 1. September 2010 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 1000 € zu tragen.
Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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