Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.
Für den Beteiligten zu 1) wird gemäß § 1773 BGB eine Vormundschaft eingerichtet.
Zum Vormund wird das Jugendamt X bestellt.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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