Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Geschäftswert: 2.500,-- €
I.
Die Beschwerdeführerin ist als Gesellschafterin an 14 weiteren Gesellschaften beteiligt. Ihre Satzung enthält in § 6 u.a. folgende Regelung:
"Ferner kann der Aufsichtsrat einzelnen Vorstandsmitgliedern gestatten, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter von Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, Rechtsgeschäfte zu schließen."
Diese Bestimmung wurde nachträglich durch einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung vom 5. März 2009 in die Satzung aufgenommen.
In seiner Sitzung gleichfalls vom 5. März 2009 fasste der Aufsichtsrat der Beschwerdeführerin u.a. folgenden Beschluss:
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