Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lübeck vom 4. September 2012 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|