Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts
BGH, Beschluß vom 02.11.1994 - Aktenzeichen XII ZB 121/94
DRsp Nr. 1995/2367
Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts
»Ergeben sich auf Grund unterschiedlicher Kennzeichnung des Gerichts und des Verfahrensgegenstandes Zweifel darüber, ob das Amtsgericht als Familiengericht oder als allgemeines Prozeßgericht entschieden hat, kann die Partei das Urteil nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz sowohl beim Landgericht als auch beim Oberlandesgericht anfechten (im Anschluß an BGHZ 72, 182 und Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 144/92 - FamRZ 1993, 690).«