BGH - Urteil vom 29.01.2018
AnwZ (Brfg) 32/17
Normen:
BRAO § 59a Abs. 1 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1;
Fundstellen:
AnwBl 2018, 297
BB 2018, 705
DStR 2018, 887
DStRE 2018, 1397
FamRB 2018, 253
NJW 2018, 1095
WM 2018, 1952
ZIP 2018, 1600
Vorinstanzen:
AnwGH Niedersachsen, vom 16.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AGH 16/16 (I 9)

Anfechtung einer missbilligenden Belehrung der Rechtsanwaltskammer; Beschränkung der Zulässigkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit der Rechtsanwälte auf die gemeinsame Berufsausübung mit Angehörigen bestimmter wirtschaftsberatender Berufe mit Bezug zur Rechtsberatung; Rechtfertigung eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit

BGH, Urteil vom 29.01.2018 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 32/17

DRsp Nr. 2018/3640

Anfechtung einer missbilligenden Belehrung der Rechtsanwaltskammer; Beschränkung der Zulässigkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit der Rechtsanwälte auf die gemeinsame Berufsausübung mit Angehörigen bestimmter wirtschaftsberatender Berufe mit Bezug zur Rechtsberatung; Rechtfertigung eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das ihm an Verkündungs statt am 16. Juni 2017 sowie - nach Ergänzung um die Rechtsmittelbelehrung - erneut am 26. Juli 2017 zugestellte Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 59a Abs. 1 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1;

Tatbestand