Die Revision gegen das Urteil des 26. Zivilsenats -Familiensenat -des Oberlandesgerichts München vom 24. Juni 2010 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Zugewinnausgleich.
Die Parteien heirateten am 23. Juni 1997. Seit 1. Januar 2002 lebten sie getrennt. Die Ehe wurde im Jahr 2003 rechtskräftig geschieden. Die im gesetzlichen Güterstand lebenden Parteien vereinbarten als Stichtag für das Endvermögen den 31. Dezember 2002.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|