I. Auf die Beschwerde vom 3. Dezember 2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 27.11.2020 in Verbindung mit dem Beschluss vom 17.11.2020 abgeändert und unter Aufhebung des angeordneten Sorgerechtsentzuges der Kindesmutter die Auflage erteilt,
A... unverzüglich in einer Kinderkrippe anzumelden, welche sie kurzfristig aufnimmt,
vom Jugendamt angebotene ambulante Jugendhilfemaßnahmen anzunehmen,
an einer Unterbringung in einer Eltern-Kind-Einrichtung konstruktiv mitzuarbeiten,
verlässlich mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten,
die eigene Erreichbarkeit sicherzustellen und Termine mit dem Jugendamt wahrzunehmen.
Die Auflage wird bis längstens 31.12.2021 befristet.
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