Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 22.08.2011 - 10 F 270/11 - der im Verfahren des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth am 18.05.1998 im Verfahren 9 F 155/96 geschlossene Vergleich dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller an die Antragsgegnerin ab Mai 2011 lediglich noch einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 916,00 € zu zahlen hat.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
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