Autor: Grabow |
Materiell-rechtlich weist der BGH in der Entscheidung (FamRZ 2005, 510) darauf hin, dass maßgebend für die Frage, wer Kontoinhaber werden soll, die Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse ist (ebenso BGH, FamRZ 1994,
Bleiben Zweifel, ob der über das Konto Verfügende hierzu berechtigt war oder ob ein Vertrag zugunsten eines Dritten vorlag, bedarf es der Prüfung der Kontoeröffnungsunterlagen (Wever, a.a.O., Rdnr. 717).
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