8/4.39.1 Rechtliche Grundlage

Autoren: Götsche/Kretzschmar

Verfahren und Rechtsfolgen der Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung regelt § 226 FamFG. Für Altfälle ist daneben § 51 VersAusglG anzuwenden, siehe dazu Teil 8/4.40.5.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.01.2024