8/4.30.1 Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung

Autor: Götsche

Es kommt auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an, ob diese formgebunden ist oder nicht. Vereinbarungen bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den VA sind nach §§ 6 f. VersAusglG formgebunden. Vereinbarungen, die nach der Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung gem. §§ 9 ff. VersAusglG getroffen werden, können dagegen formfrei getroffen werden, § 7 Abs. 1 VersAusglG gilt hier nicht mehr (OLG Schleswig v. 12.03.2021 - 15 UF 75/20, FamRZ 2021, 1285; OLG Karlsruhe v. 29.12.2020 - 5 UF 174/19, NZFam 2021, 136; OLG Celle v. 03.02.2011 - 10 UF 250/10, FamRZ 2011, 1656; Bergner, NJW 2009, 1169, 1174). Jedoch ist zu beachten, dass Vereinbarungen ab diesem Zeitpunkt nur noch in begrenztem Umfange in Betracht kommen (siehe Teil 8/4.29.3).

Abdingbarkeit

Besteht Formzwang, ist dieser nicht abdingbar.

Letzte redaktionelle Änderung: 25.01.2022