7/3.1.1 Materiell-rechtliche Grundlagen

Autor: Viefhues

Die unterhaltsrechtliche Absicherung des Ehegatten unterscheidet sich nach bestimmten Zeitabschnitten:

Zeitabschnitte

während der bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft besteht ein wechselseitiger Anspruch der Ehegatten auf Familienunterhalt, gesetzlich geregelt in § 1360 BGB,

vom Zeitpunkt der Trennung an bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB bestehen und

ab Rechtskraft der Scheidung steht dem bedürftigen Ehegatten unter den Voraussetzungen der §§ 1569 ff. BGB ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt bzw. Nachscheidungsunterhalt zu.

Keine rechtliche Identität