Autor: Viefhues |
Die unterhaltsrechtliche Absicherung des Ehegatten unterscheidet sich nach bestimmten Zeitabschnitten:
![]() | während der bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft besteht ein wechselseitiger Anspruch der Ehegatten auf Familienunterhalt, gesetzlich geregelt in § 1360 BGB, |
![]() | vom Zeitpunkt der Trennung an bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB bestehen und |
![]() | ab Rechtskraft der Scheidung steht dem bedürftigen Ehegatten unter den Voraussetzungen der §§ 1569 ff. BGB ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt bzw. Nachscheidungsunterhalt zu. |
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