7/2.3.2.2.16.3.1 Wichtige Vorbemerkung

Autoren: Götsche/Knoche

Der Anspruch des Volljährigen kann in Konkurrenz mit anderen Unterhaltsansprüchen, denen der Unterhaltspflichtige ausgesetzt ist, treten. Auch insoweit kann es aber allein zu einer Konkurrenz auf der Ebene der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen bzw. bei der Ermittlung der Haftungsquoten der Eltern des Volljährigen kommen. Auf der Ebene der Bedarfsermittlung des Volljährigen spielen dagegen andere, selbst vorrangige Unterhaltslasten keine Rolle (siehe bereits oben Teil 7/2.3.2.2.16.2.2).

Letzte redaktionelle Änderung: 26.02.2024