Autor: Knoche |
Der dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zustehende Selbstbehalt ist davon abhängig, ob das volljährige Kind noch privilegiert ist (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) oder nicht. Daneben kann es auch eine Rolle spielen, ob die Unterhaltspflicht durchgehend bestand oder ob sie zeitweise bereits erloschen war und wiederaufgelebt ist.
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