7/2.3.2.2.13.4.1 Wichtige Vorbemerkung

Autor: Knoche

Der dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zustehende Selbstbehalt ist davon abhängig, ob das volljährige Kind noch privilegiert ist (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) oder nicht. Daneben kann es auch eine Rolle spielen, ob die Unterhaltspflicht durchgehend bestand oder ob sie zeitweise bereits erloschen war und wiederaufgelebt ist.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2024