Autor: Grün |
Unter den Voraussetzungen des § 1599 Abs. 2 BGB kann sich der bisherige Ehemann der Kindesmutter von der Vaterschaft eines zwar in bestehender Ehe, aber nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens geborenen Kindes von der Vaterschaft lossagen. Nach dieser Vorschrift gilt die Vaterschaftsvermutung der §§ 1592 Nr. 1, 1593 BGB schon dann nicht, wenn
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